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Förderung der Wärmepumpe – Aktuelle Angebote und Fördermodelle

Heizen mit Wärmepumpen garantiert nicht nur dauerhafte Kosteneinsparungen, sondern kann auch dazu beitragen, den Ausstoß von fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Erdöl zu reduzieren. Besitzer von Anlagen, die sich für den Kauf und den Betrieb einer Wärmepumpe entscheiden, leisten somit eine konkrete Hilfe für den Klimaschutz.

Daher fördert der Staat die Investition in das regenerative Heizsystem Wärmepumpe mittels attraktiver Programme. Seit 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die zugrunde liegende Richtlinie, die sowohl Einzelmaßnahmen als auch eine komplette Modernisierung und die Einhaltung von Effizienzhausstandards berücksichtigt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt Anträge für Einzelmaßnahmen entgegen und unterstützt Investitionsprojekte im Bestand mit Zuschüssen. Ab dem 01.07.2021 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mittel in Form von Zuschüssen oder Krediten mit Tilgungszuschüssen für Bestands-, Neubau- oder Kaufvorhaben zur Verfügung.

Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick zur aktuell gültigen Wärmepumpen-Förderung.

Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung im Überblick

Der Staat bietet aktuell eine Förderung für diejenigen an, die sich dazu entscheiden ihr Heim mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist nachgefragt. Für den Austausch oder die Erweiterung Ihres Heizsystems können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Förderhöhe variiert je nach Energiequelle und bewegt sich zwischen 25 und 70 Prozent.

Es ist wichtig zu beachten, dass die BEG-Mittel bereits vor dem Sanierungsprozess über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden müssen. Wenn Sie diesen Zeitpunkt verpasst haben, können Sie sich an den Steuerbonus als alternative Förderungsmöglichkeit für Ihre Wärmepumpe wenden. Dieser senkt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent, wenn Sie eine mindestens 10 Jahre alte Immobilie, die Sie auch selbst nutzen, sanieren.

Um die Wärmepumpe im Neubau zu fördern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen an. Diese unterstützen sowohl die Wärmepumpe als auch die Baukosten des Hauses, sofern die Anforderungen der BEG Neubau erfüllt werden. Der Clou dabei ist ein Tilgungszuschuss, welcher die Rückzahlung des Kredits entsprechend mindert.

Tipp – Nutzen Sie für weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Ihre Wärmepumpe auch den Förderrechner des BWP unter: www.waermepumpe.de/foerderrechner

Wer kann eine Förderoption für Wärmepumpen in Anspruch nehmen?

Es bestehen vielfältige Förderprogramme für Wärmepumpen, von denen Eigentümer, Mieter und Vereine profitieren können. Diese Fördermittel stehen in Form staatlicher Zuschüsse, Kredite und Steuererleichterungen zur Verfügung. Auch einzelne Länder und Kommunen unterstützen den Wechsel auf eine Wärmepumpe.

Allgemeine Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen

Um von der staatlichen Förderung für Wärmepumpen zu profitieren, müssen diese einen gewissen Energieeffizienzstandard erfüllen. Daher werden nur noch Anlagen bewilligt, die eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 aufweisen. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass Wärmepumpen, die in ungeeigneten Gebäuden installiert sind, keinen Zuschuss mehr erhalten. Zudem ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass die Wärmepumpe eine Mindestleistung erreicht, gemessen an der "jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz" (ETAs).

Technische Voraussetzung für den Erhalt der Förderung

Um eine Förderung für den Neu- oder Altbau zu erhalten, sind technische Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. die Installation eines Wärmemengen- und Stromzählers. Er dient dazu, die Effizienz der Wärmepumpe kontinuierlich messen zu können.

Ebenso ist eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B der Heizungsanlage unumgänglich, damit die Heizkurve optimal an die neue Wärmepumpe angepasst werden kann. Weiterhin sind gedämmte Heizungsrohre sowie die Möglichkeit, die Pumpe über das Internet zu steuern, unerlässlich.

Effizienzanforderungen für Wärmepumpen

In der Zukunft wird vorgesehen, die technischen Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen schrittweise zu erhöhen. Daher sind folgende Anpassungen vorgesehen:

  • Ab dem Jahr 2024 muss die Wärmepumpe so konstruiert werden, dass ein Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreicht wird.
  • Ab dem Jahr 2024 wird der jährliche Nutzungsgrad der Raumheizungen (ETAs) angehoben.
  • Ab 2024 bzw. 2026 wird es eine schrittweise Senkung der Lärmbelastung durch Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen geben, die um 5 bzw. 10 dB niedriger liegen wird als der zulässige Grenzwert.
  • Ab dem Jahr 2025 wird der Anschluss eines zertifizierten Smart-Meter-Gateways Pflicht sein.
  • Ab 2028 (auf möglicherweise früherem Termin) wird nur noch Unterstützung für Wärmepumpen gewährt, die natürliche Kältemittel verwenden.

Wärmepumpen, die aktuell gefördert werden

Fördermöglichkeiten stehen für alle Arten von Wärmepumpen zur Verfügung - Es ist vollkommen unerheblich, welches System bei Ihnen zum Einsatz kommt. Im Rahmen des BEG sind Wärmepumpen zur Förderung berechtigt, wenn sie für die Raumheizung oder die Kombination von Heizung und Warmwasserbereitung verwendet werden.

Erhältlich sind die Fördermittel für:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen (Luftwärmepumpen)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Wasserwärmepumpen)
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen)

Hinweis: Es ist nicht möglich, für Warmwasserwärmepumpen, die ausschließlich für die Warmwasservorbereitung verwendet werden, eine Förderung im Rahmen des BEG zu erhalten. Jedoch kann ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden.

BEG-Förderung für Wärmepumpen

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) vereint die Förderprogramme von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die sich auf Wärmepumpen beziehen, auf bundesweiter Ebene.

Förderung für Neubau bzw. bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Neben den hohen Zuschüssen für den Heizungstausch im Bestandsbau, stehen Ihnen für den Neubau sowie der Komplettsanierung zum Effizienzhaus verschiedene Förderkredite zur Verfügung. Darüber hinaus kann für Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung Ihrer Wärmepumpe eine Förderung beim BEG beantragt werden. (sehen Sie bitte dazu unten: Weitere Förderprogramme und Möglichkeiten)

Förderung für Wärmepumpen im Altbau & Bestandsbau

Besitzer von Altbauten haben Anspruch auf einen großzügigen Förderbetrag, wenn sie ihr altes Heizsystem gegen eine moderne Wärmepumpe austauschen. Diese Unterstützung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Aufgrund der hohen subventionierten Zuschüsse, die für den Kauf von Wärmepumpen gewährt werden, ist diese Energiequelle weiterhin für viele Hausbesitzer die attraktivste Option. Die Förderhöhe ist nicht nur von der Art der Wärmepumpe, sondern auch von der zuvor genutzten Heizungsanlage abhängig, da das Förderprogramm mit dem Austausch alter und ineffizienter Systeme verbunden ist.

Die Förderoptionen im Überblick:

  • Sofern der Mindestanforderungen erfüllt werden, stellt der Staat für die Sanierung eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes eine BEG- oder BAFA-Förderung in Höhe von 25 Prozent zur Verfügung.
  • Wenn Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle verwendet werden, wird der Staat fünf Prozent mehr an Wärmepumpenzuschuss gewähren, wodurch insgesamt 30 Prozent der Investitionskosten erstattet werden.
  • Bei Verwendung von natürlichen Kältemitteln wie R290, R600a, R1270, R717, R718 oder R744 erhöht sich die Förderung um fünf Prozent. Es ist nicht erlaubt, beide Bonusvarianten zu kombinieren.
  • Es ist wesentlich, dass die Kosten pro Wohneinheit auf höchstens 60.000 Euro und pro Quadratmeter Nutzfläche im Nichtwohnbau auf 1.000 Euro begrenzt sind. Ausgaben über den angegebenen Betrag sind pro Kalenderjahr nicht förderbar.

Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen im Bestand

Für die Gewährung einer Förderung für eine Wärmepumpe muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt und die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb sein.

Wenn eine ersetzte alte Wärmepumpe weniger als sieben Jahre in Betrieb war, muss der Antragsteller einen Teil der Förderung zurückzahlen, sofern eine beantragt wurde.

Wichtig: Vergeben werden die Förderzuschüsse für den Heizungstausch im Bestand über das BAFA. Aus diesem Grund muss auch der Förderantrag dort eingereicht werden.

BAFA-Förderung für Ihre Wärmepumpe richtig beantragen

Um die BAFA-Förderung der Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie zunächst die erforderlichen Formulare über das Onlineportal des BAFA ausfüllen und absenden. Erst dann, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, haben Sie die Gewissheit, dass Sie die Förderung erhalten. Es liegt jedoch in Ihrer eigenen Verantwortung, dass Sie auf eigene Kosten mit der Sanierung beginnen können.

TIPP – Verschaffen Sie sich bereits im Vorfeld einen Überblick über förderfähige Wärmepumpen - Hier gehts zum Download - BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen:  www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung

Um die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können, muss Ihre neue Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden zusammen:

  • Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel (Empfehlung, höhere Förderung für natürliche Kältemittel)
  • Die Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs, löst die Jahresarbeitszahl ab) für Wasserheizungen (135 % für Wärmequelle Luft bei 35 °C Vorlauftemperatur; 150 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 35 °C Vorlauftemperatur; 120 % für Wärmequelle Luft bei 55 °C Vorlauftemperatur; 135 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) für Luftheizungen (181 % bei Anlagen mit bis zu 12 kW; 150 % bei Anlagen mit mehr als 12 kW)
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb im Smart Grid, die sich vom Versorger steuern lassen (ab 2023)
  • Bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2  zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung

Ab 2024 gelten höhere Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz. Wärmepumpen müssen dann leiser sein. Ab 2025 sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways Pflicht und ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die auf natürliche Kältemittel setzen.

Wichtige Punkte beim Antrag auf Förderung der Wärmepumpe

Auf folgende Punkte sollten Sie also beim Antrag auf Förderung für die Wärmepumpe unbedingt achten:

  • Bevor die Beauftragung eines Fachbetriebs und der Ankauf einer Wärmepumpe in die Wege geleitet wird, muss eine Förderung beantragt werden.
  • Die Anmeldung zur Förderung muss über die Homepage des BAFA erfolgen. Dabei sind die kalkulierten Ausgaben des Projekts und maßgebliche Informationen über die Wärmepumpe anzugeben.
  • Wichtig: Das BAFA richtet seine Unterstützung nach dem von Ihnen eingereichten Angebot aus. Sollte es zu einer späteren Preiserhöhung des Projekts kommen, passt das BAFA seine Förderung nicht mehr an. Aus diesem Grund sollte das Angebot vom Fachbetrieb so detailliert wie möglich kalkuliert werden.
  • Die Wärmepumpe muss zu den von der BAFA geförderten Geräten mit einer hohen Effizienz und entsprechendem Prüfnachweis zählen.
  • Erst nach einer Bestätigung erhält man die BAFA-Unterstützung.

Weitere Förderprogramme und Möglichkeiten


Förderung von Wärmepumpen als Hybridsystem

Hybridheizungen sind Systeme, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Wärmeerzeugern bestehen. Wählt man eine Kombination aus Wärmepumpe und einer anderen erneuerbaren Wärmequelle, wie zum Beispiel einer Solarthermieanlage, kann eine Förderung von bis zu 70 Prozent beantragt werden. Bei einer Hybridheizung aus Öl- oder Gasheizung und Wärmepumpe wird nur der Wärmepumpenanteil gefördert.

Förderung bei einer Optimierung der Wärmepumpe

Mit dem BEG EM-Programm des BAFA kann eine Erstattung von 20% der förderfähigen Kosten ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro für die Optimierung Ihrer Wärmepumpe beantragt werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen den hydraulischen Abgleich, den Austausch der Heizungspumpe und den Einbau einer Fußbodenheizung, die alle zu einer Effizienzsteigerung beitragen.

Wärmepumpen-Förderung für Neubau und Komplettsanierungen

Es ist nicht möglich, Fördermittel für eine einzige Wärmepumpen-Maßnahme bei Neubauten und Komplettsanierungen durch die BEG EM einzufordern, da sie lediglich als Teil eines Effizienzhauses als systemische Maßnahme über BEG WG bzw. BEG NWG gefördert wird. Die Antragstellung erfolgt daher über die KfW.

Es stehen zinsgünstige Darlehen und Förderkredite mit einem Tilgungszuschuss von maximal 25 Prozent zur Verfügung. Da die Wärmepumpe in den Gesamtkosten berücksichtigt wird, reduziert sich die zu erstattende Kreditsumme.

Häuser, die für Fördermittel in Frage kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen des Effizienzhaus-Standards erfüllen, der einen sehr sparsamen Bau- und Sanierungsstandard darstellt. Daher ist es ratsam, bereits in der Planungsphase einen Energieberater hinzuzuziehen, um zukünftige Schwierigkeiten bei der Genehmigung zu vermeiden.

Steuerbonus für Wärmepumpen

Es gibt eine weitere Option, um bei der Installation einer Wärmepumpe finanziell gefördert zu werden: Der Steuerbonus für die energetische Sanierung im Bestandsbau. Dieser ermöglicht Ihnen eine Ersparnis von 20 Prozent der Kosten, die Sie für die Wärmepumpe und die energetische Sanierung aufgewendet haben.

Mit dieser Steuererleichterung können Sie bis zu 40.000 Euro über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen. Um den Bonus zu nutzen, müssen Sie die Kosten für die Wärmepumpe und die Sanierung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Für die Nutzung des Steuerbonus muss Ihr Gebäude, bei Einbau der Pumpe oder ihrer Sanierung, zehn Jahre oder älter sein.

Förderprogramme von Bundesländern, Städten oder Gemeinden

Neben der staatlichen Unterstützung des BEG bieten auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Fördermöglichkeiten an. Bevor Sie mit der Planung Ihres Wärmepumpen-Projekts beginnen, sollten Sie sich daher genau über diese Fördermöglichkeiten informieren. Dabei kann Sie ein Energieberater unterstützen.

Zusammenfassung und Empfehlung

Es scheint fast unmöglich, einen umfassenden und vor allem aktuellen Überblick über die derzeit gültigen Förderprogramme und Steuerentlastungen beim Kauf einer Wärmepumpe zu geben. Vor allem die persönliche Situation, die baulichen Gegebenheiten, sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen sind so vielfältig, dass pauschale Aussagen nicht immer zielführend wären.

Im Vergleich zur steuerlichen Anrechnung sind die staatlichen Fördermittel für eine Wärmepumpen-Installation deutlich lukrativer. Daher empfiehlt es sich, dies vorab mit dem Steuerberater zu besprechen, um den für Sie günstigsten Weg zu ermitteln.

Auch aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich rechtzeitig mit uns und unseren Fachleuten bzgl. allen relevanten und nutzbaren Fördermöglichkeiten in Verbindung setzen.

Fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter!

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